Hinweis 1:
Zugänglichkeit der Baustelle Unsere Kalkulation basiert auf der Annahme einer uneingeschränkten Zugänglichkeit der Baustelle. Erforderliche Gerüst- oder Kranstellungen sind nicht in unseren Preisen enthalten und werden bauseits vom Kunden bereitgestellt.
Hinweis 2:
Haftungsausschluss für angrenzende Gewerke Bei der Demontage und dem Austausch von Fenstern und Bauelementen kann es zu unvermeidbaren Beschädigungen an angrenzenden Gewerken wie Fliesen, Putz, Tapeten oder Klinker kommen. Für derartige Beschädigungen übernehmen wir keine Haftung. Ebenso haften wir nicht für Schäden an verdeckt liegenden Leitungen oder Rohren. Maurerarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistungen.
Hinweis 3:
Abdichtung im Schwellenbereich Die Abdichtung im Schwellenbereich von bodentiefen Elementen gemäß DIN 18531 ist nicht in unserem Leistungsumfang enthalten und muss bauseits durch einen Fachunternehmer erfolgen. Diese Leistung ist nicht in unseren Preisen berücksichtigt.
Hinweis 4:
Elektroanschlüsse von Rollläden und Raffstores Unsere Leistungen umfassen die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Rollläden und Raffstores. Der fachgerechte elektrische Anschluss muss jedoch durch einen autorisierten Elektrofachbetrieb erfolgen und ist nicht in unseren Leistungen enthalten.
Hinweis 5:
Maßangaben und DIN-Richtung Alle Maßangaben beziehen sich auf die Innenmaße der Elemente und sind in der Reihenfolge Breite x Höhe angegeben. Die Bezeichnung der DIN-Richtung, z.B. DKR (Dreh-Kipp-Rechts), bedeutet, dass die Beschlagsbänder von innen gesehen rechts angebracht sind und der Griff links positioniert ist
Hinweis 6:
Verleistungskosten Für anfallende Verleistungen (Fenster/Türen) berechnen wir zusätzlich 17,00 € pro laufendem Meter, inklusive Material.
Hinweis 7:
Farbabweichungen bei unterschiedlichen Materialien Bei Fenstern und Haustüren aus Holz, Kunststoff oder Aluminium wird häufig auch bei unterschiedlichen Materialien der gleiche Farbton gewählt. Hier kann es zu Farbabweichungen und Glanzgradunterschieden kommen. Dieses ist leider wegen der unterschiedlichen Oberflächenstrukturen und Beschichtungsverfahren nicht zu vermeiden
Hinweis 8:
Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 Laut DIN 1946-6 ist bei einem Austausch von mehr als einem Drittel der Bestandsfenster sowie bei Neubauten ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dieses Konzept dient zur Überprüfung, ob ein ausreichender Luftaustausch nach der Montage der neuen Fenster gewährleistet ist. Ein Lüftungskonzept ist nicht Bestandteil unseres Angebotes und muss bauseits erstellt werden. Mit diesem Hinweis kommen wir unserer Hinweispflicht nach.
Hinweis 9:
Schutzfolie auf Fenster- und Türprofilen Alle Fenster- und Türprofile sind mit einer Schutzfolie beklebt. Diese muss spätestens drei Wochen nach der Montage bauseits entfernt werden, um Schäden durch die Schutzfolie zu vermeiden.